Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Land Niedersachen seit dem 01.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz hat. Um das Gesetz umzusetzen, wird das Finanzamt alle Eigentümer und Eigentümerinnen in der Zeit von Mai bis Juli anschreiben, um eine Grundsteuererklärung über Elster Online (steht für die ELektronischeSTeuerERklärung) abzugeben.

Da es sich um eine Steuererklärung handelt, sind wir als Immobilienverwaltung nicht berechtigt diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Wenn Sie einen Steuerberater haben, dann wenden Sie sich gern an diesen oder geben Sie Ihre Daten einfach selbst auf.

Die erforderlichen liegenschaftsspezifischen Informationen können Sie Ihrer Teilungserklärung, Ihrem Energieausweis sowie Ihrem Wirtschaftsplan und Ihrer Jahresabrechnung entnehmen.

Alles rund um das Thema Grundsteuerreform finden Sie unter diesem Link:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/informationen-zur-vorbereitung-auf-die-erklarungsabgabe-ab-1-juli-2022-209745.html

Eine Checkliste und Erläuterung zur Grundsteuer B finden Sie hier:
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuer-b-grundvermogen-209755.html

Hinweis:
Sie können die Grundsteuer für sich selbst noch nicht berechnen, da der neue Hebesatz in Ihrer Stadt oder Gemeinde noch nicht feststeht. Maßgeblich ist der Hebesatz für das Jahr 2025, welcher im Laufe des Jahres 2024 durch Ihre Stadt oder Gemeinde festgelegt wird.