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Durch die gestiegenen Strompreise und die seit Jahren steigenden Kosten für Heizöl und Gas drohen – wie auch im letzten Jahr – wieder hohe Nachforderungen bei den Betriebskostenabrechungen. Das Thema „Energiesparen“ geht aber
Kunde muss bei "ernsthafter Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" Rechnung mit ungewöhnlich hohem Stromverbrauch nicht zahlen BGH zum vorläufigen Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs

